Information Nr. 11

Nach der Medienkonferenz des Bundesrates vom Mittwoch, 29. April 2020 und einer weiteren Corona-Lockerung im Sport, kann bezüglich Aufnahme des Spielbetriebes folgendes zusammengefasst werden:

  • Im Interesse der Volksgesundheit will der Bundesrat die Lockerungen im Sport rasch zulassen.

  • Ab dem 11. Mai 2020 sollen Sportaktivitäten unter Berücksichtigung der Schutzvorgaben wieder möglich sein. Dieses Angebot gilt nur dann, wenn ein entsprechendes Schutzkonzept vorliegt.

  • Dies bedeutet für uns, dass ab 11. Mai 2020 der Trainingsbetrieb in Kleingruppen von maximal 5 Personen, ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln aufgenommen werden kann. Die Wiederaufnahme des Trainings wird jedoch nur möglich sein, wenn die Sportanlagen von der Gemeinde wieder geöffnet werden. Diesbezüglich erwarten wir entsprechenden Bericht.

  • Der Meisterschaftsbetrieb ist bis auf Weiteres noch nicht erlaubt.

  • Trainer und Funktionäre werden spätestens anfangs nächster Woche über das beim FCMG gültige Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb sowie über den Zeitpunkt der Wiederöffnung der Sportanlagen im Detail informiert.

Der Vorstand
(Informationsstand: 29.4.2020)