Coronavirus

INFORMATION Nr. 27

Nach den zusätzlich getroffenen Massnahmen des Bundesrats, des Kantons Bern sowie der Gemeinde Muri vom Freitag, 18.12.20 gültig ab Dienstag, 22.12.20 gilt für den FCMG folgendes:

  • Die Sportanlagen der Gemeinde Muri bleiben weiterhin geöffnet.
  • Unter der Verantwortung der Trainer*in und unter Einhaltung des Covid-19-FCMG-Schutzkonzeptes, können weiterhin bis 19.00 Uhr Trainings in max. 15er Gruppen auf dem Kunstrasen und in Hallen bis am 22. Januar 2021, gemäss dem bekannten, den Trainern abgegebenen Übergangs-Trainingsplan, durchgeführt werden.
  • Weitere Details entnehmt ihr aus der INFORMATION Nr. 26!

Links zu den Medieninformationen von Bund und Kanton BE:

Der Vorstand
(Informationsstand: 20.12.2020)


 

INFORMATION Nr. 26

Nach dem Entscheid des Bundesrats vom 11.12.20, ab Samstag 12. Dezember 2020 zusätzliche landesweit geltende Corona-Massnahmen einzuführen, hat der Regierungsrat die Berner Corona-Massnahmen ab dem 12. Dezember 2020 weitgehend aufgehoben. Ihr müsst euch aber bewusst sein, dass diese Massnahmen bei Verschlechterung der epidemiologischen Situation relativ kurzfristig wieder ändern können!

Der Bund sagt:

  • Sportaktivitäten in der Freizeit sind nur noch in Gruppen bis höchstens 5 Personen erlaubt. Kontaktsportarten bleiben verboten.
  • Sportliche Aktivitäten (ohne Wettkämpfe) von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind erlaubt. Ebenso Trainings und Wettkämpfe von Angehörigen eines nationalen Kaders sowie Trainings und Matches in den Profiligen, allerdings ohne Publikum.
  • Sportanlagen müssen zwischen 19.00 und 06.00 Uhr, an Sonntagen sowie am 25. und 26. Dezember und am 1. Januar geschlossen bleiben.

Der Kanton Bern sagt:

  • Die über die Bundesverordnung hinausgehenden Massnahmen im Kanton Bern gelten bis zum 22. Januar 2021.
  • Die anderen der bis zum 14. Dezember 2020 befristeten Massnahmen des Kantons Bern werden mit Inkrafttreten der neuen Bundesregelung ab Samstag, 12. Dezember 2020, aufgehoben!
  • Details sind aus der Übersichtstabelle «Übersicht nationale und kantonale Vorgaben für organisierte Sportaktivitäten» ersichtlich!
    > Grössere Ansammlungen vermeiden, Schutzmassnahmen und Hygieneempfehlungen müssen befolgt werden!

Die Gemeinde Muri sagt ergänzend dazu:

  • Alle Sportanlagen der Gemeinde Muri sind ab dem 12.12.20 ab 19.00 Uhr geschlossen, sonntags sowie am 25./26. Dezember und am 1. Januar ganztags!
  • Die Benutzung von Sportinfrastrukturen (Plätze und Hallen) – unter Berücksichtigung der vorgegebenen Covid-Massnahmen – müssen vom FCMG der Gemeinde gemeldet werden.
  • Garderoben und Duschen sind weiterhin geschlossen und stehen nicht zur Verfügung!

Dies bedeutet für den FCMG:

  • Trainings können ab sofort unter Berücksichtigung des FCMG-Schutzkonzepts gemäss dem angepassten Trainingsplan (gültig vom 14.12.20 bis 22. 1.21), aber nur bis spätestens 19.00 Uhr, durchgeführt werden.
  • Es ist den Trainern*in überlassen, ob sie im Dezember 20/Januar 21 trainieren wollen.
  • Trainer*in, die trainieren, melden bis spätestens Dienstagabend 15.12.20 dem Sekretariat per Mail (sekretariat@fcmg.ch), ihre Trainingsorte, -tage und -zeiten während der Periode vom 14.12. bis 22.1.21 (wie es dann weiter geht, wird später kommuniziert). 
  • Für Fussballer nach vollendetem 15. Altersjahr: Trainings ohne Körperkontakt, mit Abstand oder Maske, sind nur in Gruppen von max. 5 Personen gestattet (gilt für Aktive, Senioren 50+ und Junioren A, z.B. in Form von Konditionstraining).
  • Für Kinder und Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag: Trainings mit Körperkontakt sind uneingeschränkt in Gruppen von max 15 Personen (inkl. Trainer*in) möglich (gilt für Junioren B bis F, evtl. Teile der Fussballschule).
  • Wir melden uns wieder, spätestens nach dem 22. Januar 2021.

Bis dahin hoffen wir, dass ihr dennoch einige friedliche Feiertage verbringen, dass ihr, eure Familie, Freunde und Kolleg*innen gesund bleiben und dass ihr neue Energie für 2021 tanken könnt.

Links zu den Medieninformationen von Bund und Kanton BE:

Der Vorstand
(Informationsstand: 14.12.2020)


 

INFORMATION Nr. 25

Der Bundesrat hat am 4. Dezember 2020 weitere Massnahmen beschlossen. Die obenstehende Abbildung zeigt, welche nationalen Massnahmen ab dem 9. Dezember 2020 gelten. Beachtet, dass der Kanton Bern folgendes beschlossen hat:

Wegen der Stagnation der Fallzahlen und der nach wie vor hohen Positivitätsrate verlängert der Regierungsrat des Kantons Bern die Corona-Massnahmen um eine Woche bis zum 14.12.2020. Um eine stärkere Eindämmung des Virus zu erreichen, sind auch die Restaurants seit Montag, 30.11. bereits um 21 Uhr geschlossen. Zudem wird die Zahl auf maximal 50 Gäste begrenzt.
Gleichzeitig hat die Berner Regierung die feste Absicht, analog der Bundesregelung den Sportinstitutionen ab dem 14.12. wieder eine Öffnung zu erlauben.
Damit möchte der Regierungsrat der Bevölkerung im Hinblick auf die Festtage eine Perspektive verschaffen. Er dankt ihr für das Mittragen der Einschränkungen, ruft sie angesichts der momentanen Lage aber dazu auf, die Verhaltensregeln und Schutzkonzepte strikt einzuhalten und vorsichtig zu bleiben.
Deshalb gelten für den FCMG weiterhin die Massnahmen, die in der INFORMATION Nr. 24 beschrieben sind. Zusammenfassung:

  • Das Durchführen von «normalen» Trainings ist weiterhin nicht erlaubt.
  • Erlaubt sind Konditionstrainings im Freien ohne Ball und ohne Körperkontakt, max. 15 Personen inkl. Trainer. Es herrscht vor und nach dem Training Maskenpflicht.
  • Des Weiteren müssen während dem Training zu jederzeit die Vorschriften des BAG und die minimalen Abstände von 1.5m eingehalten werden. Garderoben und Duschen sind geschlossen.
  • Verbindlich ist ebenfalls unser Schutzkonzept.
  • Training in der Halle ist aus unserer Sicht nicht durchführbar und daher vom Club aus nicht gestattet.

Links zu den Medieninformationen von Bund und Kanton BE:

Der Vorstand
(Informationsstand: 7.12.2020)


 

INFORMATION Nr. 24

Zur Eindämmung des Corona-Virus haben Bundesrat am 18.11.20 und der Regierungsrat des Kantons Bern am 19.11.20 folgende Massnahmen beschlossen:
Die geltenden Beschlüsse des Kantons Bern bleiben aufgrund der vorgenommenen Lagebeurteilung (hohe Positivitätsrate) weiterhin gültig und werden bis mindestens Montag, 7. Dezember 2020 verlängert. Der Kanton Bern appelliert an die Bernerinnen und Berner, auch in Zukunft die Regeln einzuhalten, persönliche Kontakte auf ein Minimum zu beschränken und sich bei Symptomen testen zu lassen. Auch hofft die Berner Regierung, in zwei bis drei Wochen Lockerungen beschliessen zu können.

Links zu den Medieninformationen von Bund und Kanton BE:

Dies bedeutet für den FCMG:

  • Fussballtrainings mit Körperkontakt sind im Kanton Bern bis mindestens 7. Dezember 2020 verboten! Folglich pausieren alle Teams des FCMG weiterhin bis anfangs Dezember.
  • Die Trainer informieren Spieler und Eltern über den Stand der Dinge.
  • Wir werden Trainer und Funktionäre wiederum über den Stand der Situation orientieren, spätestens wieder in der Woche vom 7.12.2020.

Seid weiterhin achtsam und vermeidet unnötige Personenansammlungen. Wir leisten damit unseren Beitrag, um uns allen eine möglichst rasche Rückkehr zur Normalität zu ermöglichen.

Der Vorstand
(Informationsstand: 19.11.2020)



INFORMATION Nr. 23

Aufgrund der jüngsten Entwicklungen um das Corona-Virus hat der Bundesrat sowie der Regierungsrat des Kantons Bern die Massnahmen bezüglich Fussball-Trainingsbetrieb am 28./30.10.2020 wie folgt präzisiert und bitten um Kenntnisnahme:

Die am Samstag, 24. Oktober 00.00 Uhr, vom Regierungsrat in Kraft gesetzten Bestimmungen für den Kanton Bern bleiben grundsätzlich gültig (siehe unsere INFORMATION Nr. 22 weiter unten). Mit der Präzisierung der beschlossenen Massnahmen im Sportbereich gelten ab 2.11.2020 folgende Ausführungsbestimmungen gestützt auf:

Zusammengefasst bedeutet dies:

  • Gemäss Auskunft des Kantons Bern ist Sport mit Körperkontakt, also auch Fussballtrainings, im Kanton Bern bis mindestens 23.11.2020 verboten! Folglich pausieren alle Teams des FCMG bis Ende November.
  • Die Trainer informieren Spieler und Eltern über den Stand der Dinge.
  • Wir werden Trainer und Funktionäre laufend über den Stand der Situation informieren, spätestens wieder in der Woche vom 23.11.2020.

Der Vorstand
(Informationsstand: 2.11.2020)


 

INFORMATION Nr. 22

Covid-19: Massnahmen des Regierungsrates des Kantons Bern
gültig für den Trainings- und Spielbetrieb ab dem 23.10.2020 24.00 Uhr bis mindestens Montag, 23. November 2020 +
Anpassung nach den beschlossenen Massnahmen des Bundesrats
vom 28.10.20

Aufgrund der jüngsten Entwicklungen um das Corona-Virus bitten wir folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

„Der Regierungsrat begrüsst zudem die am 28.10.2020 gefällten Entscheide des Bundesrats zur Eindämmung der zweiten Welle der Corona-Pandemie. Gleichzeitig begrüsst er auch, dass der Bundesrat angesichts der grossen Herausforderungen für die Wirtschaft eine Neuauflage von Unterstützungsmassnahmen beschlossen hat. Die am Samstag, 24.10.20 00.00 Uhr, vom Regierungsrat in Kraft gesetzten Bestimmungen für den Kanton Bern bleiben gültig, soweit sie über die vom Bundesrat festgelegten Minimalstandards hinausgehen.
(Auszug Medieninformation des Kantons Bern vom 28.10.20 =>LINK).

„Um die Übertragung der Corona-Infektionen zu minimieren, hat der Regierungsrat des Kantons Bern umfassende Massnahmen beschlossen. Unter anderem sind Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen sowie Verkaufsmessen und Gewerbeausstellungen untersagt. Bars, Clubs, Diskotheken, Tanzlokale sowie öffentlich zugängliche Einrichtungen wie Museen, Kinos, Sport- und Fitnesscenter werden geschlossen. Wettkämpfe und Trainings von Mannschaftssportarten unterer Ligen sind wie auch die Ausübung von Einzelsportarten mit engem Körperkontakt nicht mehr gestattet. Zusätzliche Massnahmen gelten schliesslich auch für die Gastronomie, namentlich eine Sperrstunde von 23 Uhr bis 6 Uhr früh. Die neuen Regeln gelten ab heute um Mitternacht. Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis, für die bereits Verpflichtungen eingegangen wurden, dürfen am Wochenende noch mit mehr als 15 Personen durchgeführt werden.“ (Auszug Medieninformation des Kantons Bern vom 23.10.20 =>LINK).

Für den FC Muri-Gümligen ist ab sofort folgendes zu beachten:

  • Der Meisterschafts- und Trainingsbetrieb ist ab heute 23.10.2020 Mitternacht nicht mehr gestattet, sodass alle Spiele und Turniere von Samstag/Sonntag 24./25.10.20 und folgende abgesagt sind.
  • Die Trainer informieren laufend Spieler und Eltern über den Stand der Dinge.
  • Mit dem Inkrafttreten dieser Massnahme verliert bis auf Weiteres das Covid-19-Schutzkonzept des FC Muri-Gümligen vom 19.10.2020 seine Gültigkeit.
  • Gültigkeit der Massnahme: ab 23. Oktober 2020 24.00 Uhr bis zum Montag, 23. November 2020.
  • Aufgrund der beschlossenen Massnahmen steht die Sportinfrastruktur von Muri-Gümligen (Sporthallen, Sportanlage Füllerich) für die Ausübung des Fussballsports bis mindestens am 23. November 2020 nicht zur Verfügung.
  • Das Clubhaus bleibt ebenfalls bis auf Weiteres geschlossen.

Der Vorstand
(Informationsstand: 23.10.2020/28.10.2020)


 

INFORMATION Nr. 21

Covid-19-Schutzkonzept des FC Muri-Gümligen
gültig für den Trainings- und Spielbetrieb
ab Montag, 19. Oktober 2020

Der Bundesrat hat angesichts der stark ansteigenden Fallzahlen in den vergangenen Wochen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie dringliche und schweizweite Massnahmen beschlossen. Per 19. Oktober 2020 gelten neue Regeln. Zusammenfassend können folgende Anpassungen festgehalten werden:

  • Gesichtsmaskenpflicht in Garderoben in der ganzen Schweiz.
  • Neu müssen bei über 100 anwesenden Personen (Zuschauer) in jedem Fall 100er Sektoren gebildet werden. Wird die Abstandsregelung von 1.5 Meter durchgehend eingehalten, kann grundsätzlich auf die Erstellung von Sektoren verzichtet werden.

Als Ergänzung zu unserer Information Nr. 18 (siehe weiter unten) und gestützt auf die neuen Vorgaben des Kantons Bern sowie des Schweizerischen Fussballverbandes SFV, bitten wir um Kenntnisnahme der Neuigkeiten, die im aktualisierten FCMG-Covid-19-Schutzkonzept wiederum ROT MARKIERT sind (auch auf der Startseite dieser Homepage unter der  Rubrik „SHORT-LINKS“ abrufbar).

Wir weisen nochmals darauf hin, dass Präsenzlisten mittels Clubcorner (für Spieler und Staff bei Trainings und Spiele) sowie für Zuschauer von Hand oder mit den euch zugeteilten QR-Codes (siehe Info Nr. 19 weiter unten) zwingend geführt und 14 Tage aufbewahrt werden müssen. Die Listen müssen jederzeit dem Covid-19-Beauftragten, Präsident Bruno Hunziker, auf Verlangen abgegeben werden können.

Besten Dank allen für die strikte Einhaltung dieser Regelungen.

Der Vorstand
(Informationsstand: 19.10.2020)


 

INFORMATION Nr. 20

Covid-19-Schutzkonzept des FC Muri-Gümligen
gültig für den Trainings- und Spielbetrieb
ab Montag, 12. Oktober 2020

Als Ergänzung zu unserer Information Nr. 19 (siehe weiter unten) und gestützt auf die neuen Vorgaben des Kantons Bern, der Gemeinde Muri sowie des Fussballverbandes Bern Jura FVBJ gültig ab 12.10.2020, bitten wir um Kenntnisnahme der nachfolgenden Informationen.

Wie ihr es aus der Presse erfahren konntet, tritt im Kanton Bern ab Montag, 12. Oktober 2020 die Maskentragpflichtverordnung im Kanton Bern in Kraft und gilt bis 31. Januar 2021. Dies gilt insbesondere neu für alle öffentlich zugänglichen Innenräumen.
Dies bedeutet für den Sportbetrieb, dass in den Eingangsbereichen, Gängen, Treppen, Garderoben, WC-Anlagen usw. eine Schutzmaske getragen werden muss. Für das Clubhaus gilt das Schutzkonzept des Clubhauses.
Kinder sind bis zu ihrem 12. Geburtstag (Junioren D bis F + Fussballschule) von der Maskentragpflicht befreit.
Die Trainer der Aktiven sowie Junioren A, B und C) informieren ihre Spieler, dass sie ab Montag, 12. Oktober 2020 mit Masken ausgerüstet sein müssen.

Das FCMG-COVID-19-Schutzkonzept wurde mit Datum 12.10.2020 aktualisiert und kann auf dieser Homepage unter der Rubrik „SHORT-LINKS“ jederzeit abgerufen und heruntergeladen werden.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir alle Trainer/Trainerin nochmals darauf hinweisen, dass die Präsenzlisten mittels Clubcorner (für Spieler und Staff bei Trainings und Spiele) und für Zuschauer von Hand oder mit den euch zugeteilten QR-Codes zwingend geführt werden müssen.

Besten Dank allen für die strikte Einhaltung dieser Regelung.

Der Vorstand
(Informationsstand: 10.10.2020)


 

INFORMATION Nr. 19 (Aktualisierung 1. Oktober 2020)

Covid-19-Schutzkonzept des FC Muri-Gümligen
gültig für den Trainings- und Spielbetrieb
seit dem 22. Juni 2020 bleibt weiterhin gültig

Als Ergänzung zu unserer Information Nr. 18 weiter unten und gestützt auf die Vorgaben des Fussballverbandes Bern Jura FVBJ bitten wir Trainer und Funktionäre um Kenntnisnahme der nachfolgenden Informationen bezüglich Verhalten im Trainings-  und Spielbetrieb:

Die Corona-Fallzahlen steigen seit einer Weile wieder. Für die Vereine heisst das:
DIE BESTIMMUNGEN VON BUND UND KANTON, DIE VORGABEN DES SFV UND DAS SCHUTZKONZEPT DES FCMG SIND ZWINGEND UMZUSETZEN!

Bei Spielbesuchen hat der Fussballverband festgestellt, dass eine grosse Anzahl von Vereinen die Massnahmen gut umsetzt, die einen reibungslosen Ablauf des Meisterschaftsbetriebes ermöglicht. Trotzdem ruft der FVBJ in Erinnerung, dass alle Vereine bei Spielen zum Contact Tracing verpflichtet sind, wenn die Zuschauer den Mindestabstand von 1.5m nicht einhalten. Contact Tracing bedeutet in diesem Fall, dass der Verein Präsenzlisten oder eine QR-Code-Registrierung von allen Zuschauern führen MUSS, die an Spielen anwesend sind! Da aber viele Besucher den Mindestabstand nicht einhalten, empfiehlt der Fussballverband das Contact Tracing bei jedem Heimspiel/-Turnier umzusetzen.


COVID-19-REGISTRIERUNG BEI HEIMSPIELEN/-TURNIEREN DES FCMG:

Der FCMG hat beim MFV (Mittelländerischer Fussballverband) einen FCMG-QR-Code besorgt, wo sich bei Heimspielen alle Zuschauer registrieren können. Diese werden elektronisch registriert und das Sekretariat erhält eine Liste der am Spieltag eingetragenen Zuschauer, die nach 14 Tagen vernichtet wird.

Nun haben wir einfachheitshalber für jedes Team, die auf dem Sportzentrum Heimspiele bestreiten, einen QR-Code erstellt, die jeder Trainer zugestellt erhalten hat. Dieser QR-Code kann für alle zukünftigen Heimspielen verwendet werden.

VORGEHEN FÜR DIE REGISTRIERUNG DER ZUSCHAUER AUF DEM SPORTZENTRUM FÜLLERICH: 

1. Der Trainer beauftragt eine Person, die die Registrierung der Zuschauer vornimmt. Diese geht während den ersten 5-10 Minuten des Spiels um den Platz und lässt die Zuschauer sich mit dem QR-Code oder durch Eintrag in die Präsenzliste registrieren.

2. Die elektronische Registrierung durch lesen des QR-Codes mit der Handy-Kamera oder mit der QR-Lese-App. Dann den Namen, Vornamen und die Telefon-Nr. auf dem Handy eingeben, AGB akzeptieren und registrieren. Der GRÜNE DAUMEN HOCH bestätigt die Registrierung.

3. Am Ende des Spieltages werden alle mit QR-Code registrierten Zuschauer, automatisch aufgelistet und dem Verein (Sekretariat) per E-Mail gemeldet. Diese elektronische Liste wird gemäss FCMG-Schutzkonzept 14 Tage vom Verein aufbewahrt und dann vernichtet. 

4. Zuschauer, die kein Handy besitzen oder sich nicht mit dem Handy eintragen können oder wollen, müssen sich in die Präsenzliste von Hand eintragen. Diese wird vom Trainer zur Verfügung gestellt, 14 Tage aufbewahrt und vernichtet. Sie muss auf Verlangen des Covid-19-Beauftragten des Vereins (Bruno Hunziker, Präsident) verfügbar sein.

Der Vorstand
(Informationsstand: 1.10.2020)


 

INFORMATION Nr. 18

Covid-19-Schutzkonzept des FC Muri-Gümligen
gültig für den Trainings- und Spielbetrieb
seit dem 22. Juni 2020 bleibt nach der Medienkonferenz des Bundesrates vom 12. August 2020 weiterhin gültig

Nach der Medienkonferenz des Bundesrates vom 12. August 2020, bleibt unser COVID-19-Schutzkonzept, welches am 22. Juni 2020 für unseren Trainings- und Spielbetrieb erstellt wurde, weiterhin gültig (siehe Erläuterungen in der Information Nr. 17 weiter unten). Dieses kann auch auf dieser Homepage unter der Rubrik „SHORT-LINKS“ abgerufen und heruntergeladen werden.

Der Vorstand
(Informationsstand: 13.8.2020)


 

INFORMATION Nr. 17

Covid-19-Schutzkonzept des FC Muri-Gümligen
gültig für den Trainings- und Spielbetrieb
ab 22. Juni 2020 (Ergänzung)

Als Ergänzung zu unserer Information Nr. 16 freuen wir uns alle über die weiteren Lockerungsmassnahmen durch den Bundesrat, welche seit dem 22. Juni 2020 auch für unseren Trainings- und Spielbetrieb gelten. Gestützt auf die Vorgaben des Schweizerische Fussballverband SFV haben wir unser COVID-19-Schutzkonzept angepasst, dieses kann auch auf dieser Homepage unter der Rubrik „SHORT-LINKS“ abgerufen und heruntergeladen werden.

Die wichtigsten Änderungen im Trainings- und Spielbetrieb sind:

Training und Spiel

  • Der Mindesabstand ausserhalb des Trainings bzw. Spiels ist von 2m auf 1.5m reduziert worden.
  • Die maximale Anzahl Personen an einer Veranstaltung ist neu 1000, wobei Zonen/Sektoren für maximal 300 Personen zu kennzeichnen sind. Eine Zone/Sektor könnte z.B. eine Spielfeldseite sein.
  • Beim Sitzen auf Tribünenplätzen ist mindestens ein Abstand von 1.5m zwischen Personen zu lassen.

Clubhaus

  • Es gilt das Schutzkonzept des Clubhauses, welches vor Ort zu beachten ist.

Weitere gültige Vorgaben

Der Vorstand
(Informationsstand: 22.6.2020)


 

INFORMATION Nr. 16

Covid-19-Schutzkonzept des FC Muri-Gümligen
gültig für den Trainings- und Spielbetrieb
ab 22. Juni 2020

Trotz den Beschlüssen des Bundesrats vom 19. Juni 2020 betreffend der Anzahl Personen an Veranstaltungen – neu 1’000 statt 300 – und der Reduzierung des Abstands von 2m auf neu 1,5m ab dem 22. Juni 2020, gilt für die Teams des FC Muri-Gümligen grundsätzlich weiterhin das Schutzkonzept vom 6. Juni 2020. Auch das bestehende KIFU-Schutzkonzept gilt weiterhin für die beiden Kifu-Turnierwochenenden.

Flyer über die Lockerung der Massnahmen gültig ab 22. Juni 2020.

Über allfällige neue generelle Vorgaben im Fussball informieren wir nächste Woche. 

Der Vorstand
(Informationsstand: 19.6.2020)


 

INFORMATION Nr. 14/15

Covid-19-Schutzkonzept des FC Muri-Gümligen
gültig für den Trainings- und Spielbetrieb
ab 6. Juni 2020

Liebe Trainer, liebe Trainerin und Assistenten

Der Bundesrat hat am 27. Mai 2020 weitgehende Lockerungen per 6. Juni 2020 beschlossen. Das ist eine sehr gute Nachricht für alle Fussballspielerinnen und Fussballspieler! Damit steht einer geordneten Vorbereitung und dem planmässigen Beginn der neuen Saison nichts mehr im Wege.

Nachstehend informieren wir euch über die wichtigsten Lockerungs-Entscheide des Bundesrates:

Lockerung der Covid-19-Schutzmassnahmen
Ab dem 6. Juni 2020 werden die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus weitgehend gelockert. Dies hat der Bundesrat aufgrund der positiven epidemiologischen Entwicklung an seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 beschlossen und damit einen weiteren Schritt in die Normalität gemacht. Alle Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen (z.B. Fussballspiele im Breitensport) können wieder durchgeführt werden und neu sind spontane Versammlungen (z.B. Familienanlässe) von maximal 30 Personen (statt bisher 5 Personen) erlaubt. 

Sportveranstaltungen sind wieder möglich
Für Sportveranstaltungen gelten dieselben Regeln wie für alle anderen Veranstaltungen. Der Trainingsbetrieb ist für alle Sportarten ab dem 6. Juni ohne Einschränkung der Gruppengrösse wieder erlaubt. Dies gilt auch für Sportaktivitäten, in denen es zu engem Körperkontakt kommt. In diesen Sportarten müssen die Trainings aber in beständigen Teams stattfinden und Präsenzlisten geführt werden.

Nachverfolgung enger Kontakte muss sichergestellt werden
Der Bundesrat lockert die verbliebenen Einschränkungen per 6. Juni 2020 weitgehend unter der Bedingung, dass für alle Einrichtungen und Veranstaltungen (sprich z.B. Fussballspiele) Schutzkonzepte vorhanden sein müssen. Grundsätzlich müssen die Hygiene- und Abstandsregeln weiterhin eingehalten werden; können die Distanzregeln aber nicht eingehalten werden, muss die Nachverfolgung enger Personenkontakte (Contact Tracing) sichergestellt sein, etwa mit Präsenzlisten (z.B. Spieler-, Funktionären- und Zuschauerlisten bei Trainings und Spiele).

Aktuelle Q&A zu den Lockerungen im Sport ab 6. Juni 2020
Über diesen Link findet ihr einige häufig gestellte Fragen/Antworten zu den Lockerungen.

Angepasstes Schutzkonzept des FCMG
Trainer und Funktionäre müssen sich an das entsprechend angepasste Schutzkonzept des FC Muri-Gümligen, gültig ab 6. Juni 2020, halten. Dieses ist wiederum abrufbar auf der Startseite unserer Homepage unter der Rubrik „SHORT-LINKS„.

Der Vorstand
(Informationsstand: 5.6.2020)


 

INFORMATION Nr. 13

Covid-19-Schutzkonzept des FC Muri-Gümligen
gültig für den Trainingsbetrieb ab 11. Mai 2020

Liebe Trainer, liebe Trainerin und Assistenten

Gestützt auf das „Covid-19 Schutzkonzept für den Schweizer Fussball“ des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) und der Schutzkonzepte der Sportanlagen der Gemeinde Muri hat der FC Muri-Gümligen sein Covid-19-Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb, gültig ab 11. Mai 2020, erstellt. Dieses Konzept kann auch auf der Frontseite unserer Homepage unter der Rubrik „SHORT-LINKS“ (ganz rechts) abgerufen und heruntergeladen werden.

Die zwingenden strengen Vorgaben des Bundes (insbesondere maximale Gruppengrösse von 5 Personen; Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstands von 2 Metern) und die Verhaltensregeln werden den Trainingsbetrieb einschränken, müssen aber von allen strikte eingehalten werden.

Die Sportplätze der Gemeinde sind ab Montag, 11. Mai 2020 wieder offen. Dabei zu beachten sind die im Schutzkonzept zur Verfügung stehenden Anlageteile und die maximal zulässigen Anzahl Gruppen, die darauf trainieren dürfen (siehe Ziffer 4.3. COVID-19-Schutzkonzept FCMG).

Weiter unten findet ihr den neu erstellten Trainings-Grundbelegungsplan gültig vom Montag, 11.5. bis 29.5.20. Wegen der Sanierung des Rasens 2 ab 2.6.20, werden wir euch ab diesem Datum einen angepassten Trainings-Grundbelegungsplan zustellen. Diese sind ebenfalls auf unserer Homepage aufgeschaltet (Rubrik „Spielbetrieb“).

In Anlehnung an die SFV Spiel- und Ausbildungsphilosophie bietet die SFV-Plattform clubcorner.ch jedem Trainer und jeder Trainerin die Möglichkeit, geeignete Trainingsinhalte und eine passende Trainingsorganisation zu finden. Dabei sind sämtliche Übungen und Spielformen, welche in Kleingruppen von bis zu max. 5 Personen (in der Regel 4 Spieler/innen und 1 Trainer/in) und ohne Körperkontakt (Mindestabstand 2 Meter!) ausgeführt werden können, denkbar.

Das Schutzkonzept des FC Muri-Gümligen, eine schematische Übersicht der Verhaltensregeln, mögliche vom SFV empfohlene Trainingsinhalte sowie den Trainings-Grundbelegungsplan können hier herunterladen werden:

Die Trainer/Trainerin informieren ihre Spieler, Eltern und gesetzlicher Vertreter über die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes und die Schutzmassnahmen (Ziffer 6.3. Covid-19-Schutzkonzept FCMG).

Zur Auflockerung: Ein Interview von Peter Pflugshaupt mit unserem Präsident Bruno Hunziker auf NAU.CH!

Der Vorstand
(Informationsstand: 7.5.2020)


 

INFORMATION Nr. 12

Abbruch der Saison 19/20
Am 30. April 2020 hat der Zentralvorstand des Schweizerischen Fussballverband (SFV) beschlossen, sämtliche Meisterschafts- und Cupwettbewerbe abzubrechen. Von diesem Beschluss ausgenommen sind die Raiffaisen Super League, die Brack.ch Challenge League und der Helvetia Schweizer Cup. Die laufenden Meisterschaften im Breitenfussball werden abgebrochen und es gibt weder Auf- noch Absteiger

Der Spielbetrieb wird mit dem Start der neuen Saison 2020/21 im Sommer wieder aufgenommen.

Die offizielle Kommunikation des SFV ist hier verlinkt.

Trainingsbetrieb des FC Muri-Gümligen
Gemäss dem am 29.4.2020 vom Bundesrat präsentierten Paket zur schrittweisen Lockerung der COVID-19-Einschänkungen, können Sportvereine ihren Trainingsbetrieb ab dem 11. Mai 2020 wieder aufnehmen. Allerdings gelten Teilnehmerbeschränkungen auf 5 Personen und die Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Es darf explizit zu keinem Körperkontakt kommen. Für eine Fussballmannschaft im Breitensport ist unter diesen Umständen ein Trainingsbetrieb nicht möglich oder nur unter erschwerten Vorbereitungen durchführbar.

Gestützt auf die Vorgaben des SFV ist ein COVID-19-Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb für die Teams des FC Muri-Gümligen in Vorbereitung. Der Vorstand wird in den kommenden Tagen die Trainer und Funktionäre informieren.

Der Vorstand

(Informationsstand: 1.5.2020)


 

INFORMATION Nr. 11

Nach der Medienkonferenz des Bundesrates vom Mittwoch, 29. April 2020 und einer weiteren Corona-Lockerung im Sport, kann bezüglich Aufnahme des Spielbetriebes folgendes zusammengefasst werden:

  • Im Interesse der Volksgesundheit will der Bundesrat die Lockerungen im Sport rasch zulassen.

  • Ab dem 11. Mai 2020 sollen Sportaktivitäten unter Berücksichtigung der Schutzvorgaben wieder möglich sein. Dieses Angebot gilt nur dann, wenn ein entsprechendes Schutzkonzept vorliegt.

  • Dies bedeutet für uns, dass ab 11. Mai 2020 der Trainingsbetrieb in Kleingruppen von maximal 5 Personen, ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln aufgenommen werden kann. Die Wiederaufnahme des Trainings wird jedoch nur möglich sein, wenn die Sportanlagen von der Gemeinde wieder geöffnet werden. Diesbezüglich erwarten wir entsprechenden Bericht.

  • Der Meisterschaftsbetrieb ist bis auf Weiteres noch nicht erlaubt.

  • Trainer und Funktionäre werden spätestens anfangs nächster Woche über das beim FCMG gültige Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb sowie über den Zeitpunkt der Wiederöffnung der Sportanlagen im Detail informiert.

Der Vorstand
(Informationsstand: 29.4.2020)


 

INFORMATION Nr. 10

Wir informieren euch über den letzten Stand der vorgesehenen Lockerungen im Bereich Sport wie folgt:

  • Der Zentralvorstand des SFV hat heute 23.4.20 beschlossen, den Entscheid zur laufenden Saison im Schweizer Fussball auf nächsten Mittwoch, 29. April 2020, zu vertagen. Weitere Details könnt ihr in der SFV-Medienmitteilung lesen.

  • Die Fussballzukunft sieht für unsere Teams leider düster aus, auch wenn noch nichts definitiv entschieden ist… Einen Beitrag dazu von Peter Pflugshaupt findet ihr in den Lokal-Nachrichten von Muri-Gümligen von heute 23.4.2020.

Der Vorstand
(Informationsstand: 23.4.2020)


 

INFORMATION Nr. 9

Wie weiter im Breitensport?
Am Sonntag, 19. April 2020 hat sich unser Präsident, Bruno Hunziker, zu den Corona-Folgen für unseren Verein in den News von TELEBÄRN geäussert.

Zum Interviews: TELEBÄRN

Der Vorstand
(Informationsstand: 19.4.2020)


 

INFORMATION Nr. 8

Wie ihr sicher erfahren habt, plant der Bundesrat eine schrittweise Lockerung der Massnahmen: Ab 27. April 2020 können Spitäler wieder alle Eingriffe vornehmen und gewisse Branchen ihren Betrieb unter gewissen Bedingungen wieder aufnehmen. Weiterhin müssen wir alle die Hygiene- und Verhaltensregeln befolgen. Denn das neue Coronavirus soll sich nicht wieder stärker verbreiten. Der Bundesrat stuft die Situation in der Schweiz noch immer als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein.

Der Bundesrat hat im Rahmen seiner Beschlüsse zur Lockerung der Corona-Massnahmen auch den Sport im Auge. Er hat das VBS beauftragt, bis Mitte Mai eine Strategie für die Lockerung der Massnahmen für den Bereich Sport zu entwickeln und vorzulegen.

Die Amateur Liga und die 13 Regionalverbände beantragen dem Zentralvorstand des Schweizerischen Fussballverbands (SFV) einstimmig, alle ihre Meisterschafts- und Cupwettbewerbe der Männer (2. Liga interregional bis 5. Liga), – Frauen, Senioren/Seniorinnen und Junioren/Juniorinnen abzubrechen und die Saison zu annullieren, d.h. nicht zu werten. Es soll nach Ansicht der Amateur Liga und der Regionalverbände keine Meister, keine Auf- und Absteiger und keine Cupsieger geben. Die Teilnehmer am Schweizer Cup sollen per Los aus den in den regionalen Cup-Wettbewerben übrig gebliebenen Teams bestimmt werden.
Der Zentralvorstand des Schweizerischen Fussballverbands wird den Antrag der Amateur Liga und der Regionalverbände und die damit verbundenen Konsequenzen prüfen und bis Mitte nächster Woche darüber entscheiden.

  • Detailliertere Informationen des MFV zum Spielbetrieb mit entsprechenden Links findet ihr HIER
Der Vorstand
(Informationsstand: 18.4.2020)

INFORMATION Nr. 7

Liebe Junioren C, D, E und F und liebe Eltern, liebe Trainer, liebe Funktionäre, liebe Vereinsmitglieder

Am Freitagabend, 15. Mai 2020, hätte der traditionelle Sponsorenanlass „Der Ball ist rund“ für Junioren C, D, E und F auf dem Sportzentrum Füllerich stattfinden sollen.

Aufgrund der ausserordentlichen Lage in der ganzen Schweiz müssen wir diesen Anlass aus naheliegenden Gründen leider absagen und auf unbestimmte Zeit verschieben. Weitere Informationen an die Trainer, Spieler und Eltern über einen allfälligen neuen Zeitpunkt dieses für uns überaus wichtigen Anlasses folgen zu gegebener Zeit.

Der Vorstand
(Informationsstand: 7.4.2020)


 

INFORMATION Nr. 6

Die Schweiz befindet sich in einer ausserordentlichen Lage. Die Zahl der Erkrankungen nimmt rasch zu. Die gesamte Bevölkerung ist betroffen und alle müssen jetzt Verantwortung übernehmen: BLEIBT ZU HAUSE!
Nur durch gemeinsames Handeln lässt sich die Zahl der schweren Erkrankungen begrenzen und die Überlastung unseres Gesundheitssystems vermeiden! MACHT ALLE MIT UND HELFT LEBEN RETTEN!

Beachtet auch den Aufruf der Gemeinde Muri an die Bevölkerung!

Eine Zusammenfassung der aktuellen Informationen des SFV, FVBJ und MFV an die Fussballvereine findet ihr weiterhin unter folgendem LINK. Wir erinnern, dass der Spielbetrieb in allen Kategorien und Altersklassen bis mindestens zum 30. April 2020 ausgesetzt ist (siehe Information Nr. 4).

Der Vorstand
(Informationsstand: 26.3.2020)

> Zur aktuellen Situation <


 

INFORMATION Nr. 5

Liebe Trainer, liebe Funktionäre, liebe Vereinsmitglieder

Bitte um Beachtung dieser fünften Information betreffend Verhalten bezüglich Spielbetrieb:

Nachdem der Bundesrat die Situation in der Schweiz als „ausserordentliche Lage“ eingestuft hat, teilt die Gemeinde Muri am 17. März 2020 mit, dass der Open-Air-Bereich der Sportanlage Füllerich ab sofort geschlossen ist und nicht mehr betreten werden darf!

Weitere aktuelle Informationen des SFV, FVBJ und MFV über das Verhalten der Fussballvereine zur Bekämpfung des CORONAVIRUS könnt ihr weiterhin unter folgendem LINK abrufen.

Bei Fragen stehen ebenfalls zur Verfügung:
> Jürg Bürki, Sportchefjuerg.buerki@fcmg.ch
> Stefan Rüegg, Junioren Verantwortlicherstefan.rueegg@fcmg.ch

Der Vorstand
(Informationsstand: 17.3.2020)

INFORMATION Nr. 4

Liebe Trainer, liebe Funktionäre, liebe Vereinsmitglieder

Bitte um Beachtung dieser vierten Information betreffend Verhalten bezüglich Spielbetrieb:

Der SFV präzisiert mit einer Mitteilung vom 16.3.2020 13.10 Uhr das Verhalten der Fussballvereine bezüglich Spielbetrieb wie folgt:

„In Anlehnung an die Swiss Football League ist der gesamte Spielbetrieb des Schweizerischen Fussballverbandes,
der Ersten Liga, der Amateur Liga und der Regionalverbände in allen Kategorien und Altersklassen bis mindestens zum 30. April 2020 ausgesetzt.
Weil der Fussball gemäss Einschätzung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) eine Mannschaftssportart mit erhöhter Ansteckungsgefahr ist, rät der SFV allen Klubs dringend davon ab, bis zum
30. April 2020 Trainings durchzuführen.“

Der Trainingsbetrieb für Teams des FCMG (inkl. Fussballschule) ist, wie wir es bereis in unserer Information Nr. 2 vom 13.3.20 (siehe weiter unten) kommunziert haben, vorläufig bis zum 30. April 2020 eingestellt.
Weitere Informationen bezüglich Weiterführung des Meisterschaftsbetriebes der Saison 2019/20 folgen.

Weitere aktuelle Informationen des SFV, FVBJ und MFV über das Verhalten der Fussballvereine zur Bekämpfung des CORONAVIRUS könnt ihr weiterhin unter folgendem LINK abrufen.

Bei Fragen stehen ebenfalls zur Verfügung:
> Jürg Bürki, Sportchefjuerg.buerki@fcmg.ch
> Stefan Rüegg, Junioren Verantwortlicherstefan.rueegg@fcmg.ch

Der Vorstand
(Informationsstand: 16.3.2020)


 

INFORMATION Nr. 3

Liebe Trainer, liebe Funktionäre, liebe Vereinsmitglieder

Laut Information des Gemeinderats der Gemeinde Muri vom 15.3.2020 bleiben ab sofort alle Turnhallen geschlossen; der Open-Air-Bereich der Sportanlage Füllerich bleibt für Individualtrainings geöffnet.
Der Trainingsbetrieb für die Teams des FC Muri-Gümligen (inkl. Fussballschule) ist weiterhin bis auf Widerruf eingestellt. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.

Bei Fragen stehen ebenfalls zur Verfügung:
> Jürg Bürki, Sportchefjuerg.buerki@fcmg.ch
> Stefan Rüegg, Junioren Verantwortlicherstefan.rueegg@fcmg.ch

Der Vorstand
(Informationsstand: 15.3.2020)


 

INFORMATION Nr. 2

Liebe Trainer, liebe Funktionäre, liebe Vereinsmitglieder

Auf Anweisung der Behörden sowie auf Empfehlung des SFV bzw. des Fussballverbandes Region Bern ist ab sofort und bis auf Weiteres der Spielbetrieb (Trainings- und Meisterschaftsspiele) aller Kategorien und Altersklassen ausgesetzt! Zudem ist der Trainingsbetrieb (inkl. Fussballschule) ab sofort und bis auf Widerruf ebenfalls einzustellen.

Über allfällige Änderungen, im Besonderen ab wann der Trainingsbetrieb wieder aufgenommen werden kann, werdet ihr von uns sofort informiert.

Ihr könnt weiterhin und jederzeit aktuelle Informationen des SFV, FVBJ und MFV sowie des Kantons Bern über das Verhalten der Fussballvereine zur Bekämpfung des CORONAVIRUS unter folgendem LINK abrufen.

Wir bitten alle Mannschaften, die Bestimmungen, Weisungen und Empfehlungen zu beachten. Besten Dank für Eure Unterstützung.

Bei Fragen stehen ebenfalls zur Verfügung:
> Jürg Bürki, Sportchefjuerg.buerki@fcmg.ch
> Stefan Rüegg, Junioren Verantwortlicherstefan.rueegg@fcmg.ch

Der Vorstand
(Informationsstand: 13.3.2020)


INFORMATION Nr. 1

Liebe Trainer, liebe Funktionäre, liebe Vereinsmitglieder

Wie ihr bereits aus den Medien erfahren habt, breitet sich der gefährliche Corona-Virus rasant aus. Der Vorstand des FC Muri-Gümligen nimmt dazu wie folgt Stellung:

TRAININGSPIELE
Trainingsspiele können durchgeführt werden. Dabei sind die Weisungen des Fussballverbandes zwingend zu beachten. Detaillierte Informationen über das Vorgehen bei Heimspielen des FCMG werden den betroffenen Trainer, Assistenten und Funktionäre direkt kommuniziert.

TRAININGSBETRIEB
Wir halten uns an die Bestimmungen, Weisungen und Empfehlungen des Bundesrates, des Bundesamtes für Gesundheit BAG, sowie des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) bzw. des Fussballverbandes Bern/Jura (FVBJ). Bekanntlich wurden am letzten Wochenende sämtliche Fussballspiele in der Schweiz verschoben oder abgesagt. Der Trainingsbetrieb wird zurzeit unter folgenden Bedingungen weiter geführt:

  • Die Teilnehmer an den Trainings bestätigen, dass sie in den letzten 3 Wochen nicht in folgenden Gebieten waren: China, Iran, Südkorea, Singapur und Norditalien
  • Die Teilnehmer und Eltern bitten wir, pflichtbewusst mit dieser Situation umzugehen und für mindestens 2 Wochen das Training nicht zu besuchen oder Kinder zuhause zu behalten, falls sie momentan kränkeln (Fieber, Husten, Erkältung, Kopf- und Gliederschmerzen, Atemprobleme) oder ein schwaches Immunsystem haben.

Nebst den geltenden Weisungen der vorerwähnten Institutionen geben wir folgende zusätzlichen Empfehlungen ab:
> Wichtig, kein Grüssen mehr per Handschlag!
> Auf ein Shakehands bei Spielen wird verzichtet!
> Vor und nach dem Training sind die Hände zu waschen!

INFORMATION
Achtung, die Weisungen und Bestimmungen können sich jederzeit ändern. Bitte informiert Euch über Radio SRF und über die nachstehenden Quellen. Momentan raten wir vor Auslandreisen, insbesondere nach Italien, ab! 
Eine Zusammenfassung aller Informationen der Fussballverbände sowie des Kantons Bern findet ihr HIER, diese wird laufend aktualisiert.

Sobald weitere Informationen oder Massnahmen der Fussballverbände SFV, FVBJ und MFV folgen, werden wir über diese Homepage sowie über Facebook und Twitter diese erste Information laufend ergänzen. 
Bei Fragen stehen ebenfalls zur Verfügung:
> Jürg Bürki, Sportchefjuerg.buerki@fcmg.ch
> Stefan Rüegg, Junioren Verantwortlicherstefan.rueegg@fcmg.ch

Wir bitten alle Mannschaften, die Bestimmungen, Weisungen und Empfehlungen zu beachten und hoffen, dass sich die Lage bald normalisiert. Besten Dank für Eure Unterstützung.

Der Vorstand
(Informationsstand: 5.3.2020)