Information Nr. 41

Covid-19:
Der Bundesrat verlängert angesichts der angespannten Lage in den Spitälern die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

Dies hat er an seiner Sitzung vom 19. Januar 2022 entschieden. Die Homeoffice-Pflicht gilt neu bis Ende Februar, ebenso die Kontaktquarantäne. Die 2G- und die 2Gplus-Regel für gewisse Innenräume, die ausgeweitete Maskenpflicht innen, die 3G-Regel für Veranstaltungen draussen ab 300 Personen sowie die Einschränkung privater Treffen gelten provisorisch bis Ende März; der Bundesrat überprüft aber laufend, ob die Entwicklung der Pandemie eine frühere Aufhebung der Massnahmen zulässt. 

Für Sportaktivitäten gelten weiterhin die am 20. Dezember getroffenen Massnahmen:

  • Bei Sportaktivitäten in Innenbereichen gilt für alle Personen ab 16 Jahren Masken- und Zertifikatspflicht (Spieler, Trainer, Begleitpersonen, Zuschauer, Schiedsrichter, Organisatoren usw.). Eine Ausnahme für die Maskenpflicht gilt nur für Personen, die geimpft, genesen und negativ getestet sind (2G+); von der Testpflicht (+) sind nur Personen ausgenommen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht mehr als 4 Monate zurückliegt!
  • Die Umsetzung (mittels App „Covid Certificate Check“ + Ausweis) sowie die Information der Betroffenen hat durch die Trainer*innen zu erfolgen.
  • Es können Kontrollen durch die Gemeinde- oder Kantonsbehörden erfolgen.
  • Bei Sportaktivitäten in den Aussenbereichen gilt eine Zertifikatspflicht (3G) ab 300 Beteiligte.
  • In Innenräumen (Gänge, Garderoben, WC-Anlagen und andere geschlossenen Räume) gilt Maskenpflicht.
  • Für den Zutritt zum Clubhaus gelten die Gastrovorgaben. Die Kontrolle liegt im Verantwortungsbereich des Wirtes.

Für Einzelheiten verweisen wir auf die diversen Dokumente des Bundesrates, des BAG und des BASPO sowie die häufig gestellten Fragen, die  weiter unten abgerufen werden können.


Für Teams des FCMG gelten ab Montag, 24. Januar 2022 bis provisorisch Ende März 2022  für den Trainings- und Spielbetrieb in allen Kategorien weiterhin die bisherigen Massnahmen, nämlich:

INFORMATION

  • Schutzmassnahmen:
    Es gelten die im angepassten Covid-19-FCMG-Schutzkonzept beschriebenen Schutzmassnahmen (Anpassungen und wichtige Hinweise sind ROT markiert). Das Schutzkonzept ist auch auf der Startseite dieser Webseite (Rubrik SHORT-LINKS) aufgeschaltet. 
  • Information Eltern/gesetzliche Vertreter:
    Die Juniorentrainer*innen informieren Eltern/gesetzliche Vertreter über die neuen, gültigen Schutzmassnahmen im Training und bei Spielen.

INNENRÄUME, GARDEROBEN UND DUSCHEN

  • Für alle Beteiligten: In Innenräumen (Gänge, Garderoben, WC-Anlagen und andere geschlossenen Räume) gilt Maskenpflicht!
  • Die Garderoben stehen den E- und F-Junioren weiterhin nicht zur Verfügung.

ORGANISATION DES SPIELBETRIEBES AUF DEN AUSSENPLÄTZEN UND HALLEN

  • Im Aussenbereich kann weiterhin uneingeschränkt in allen Kategorien Fussball gespielt werden. 
  • Bei Sportaktivitäten in Innenbereichen gilt für alle Personen ab 16 Jahren Maskenpflicht. Eine Ausnahme gilt nur für Personen, die geimpft, genesen und negativ getestet sind (2G+); von der Testpflicht (+) sind nur Personen ausgenommen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht mehr als 4 Monate zurückliegt!
  • Personen, die diese Vorgaben nicht erfüllen, dürfen die Innenbereiche nicht betreten!
  • Für Jugendliche bis 16 Jahre gibt es nach wie vor keine Einschränkungen!

Weitere wichtige Dokumente/Infos (Links):

Der Vorstand
(Informationsstand: 19.1.2022)