Information Nr. 25

Der Bundesrat hat am 4. Dezember 2020 weitere Massnahmen beschlossen. Die obenstehende Abbildung zeigt, welche nationalen Massnahmen ab dem 9. Dezember 2020 gelten. Beachtet, dass der Kanton Bern folgendes beschlossen hat:

Wegen der Stagnation der Fallzahlen und der nach wie vor hohen Positivitätsrate verlängert der Regierungsrat des Kantons Bern die Corona-Massnahmen um eine Woche bis zum 14.12.2020. Um eine stärkere Eindämmung des Virus zu erreichen, sind auch die Restaurants seit Montag, 30.11. bereits um 21 Uhr geschlossen. Zudem wird die Zahl auf maximal 50 Gäste begrenzt.
Gleichzeitig hat die Berner Regierung die feste Absicht, analog der Bundesregelung den Sportinstitutionen ab dem 14.12. wieder eine Öffnung zu erlauben.
Damit möchte der Regierungsrat der Bevölkerung im Hinblick auf die Festtage eine Perspektive verschaffen. Er dankt ihr für das Mittragen der Einschränkungen, ruft sie angesichts der momentanen Lage aber dazu auf, die Verhaltensregeln und Schutzkonzepte strikt einzuhalten und vorsichtig zu bleiben.
Deshalb gelten für den FCMG weiterhin die Massnahmen, die in der INFORMATION Nr. 24 beschrieben sind. Zusammenfassung:

  • Das Durchführen von «normalen» Trainings ist weiterhin nicht erlaubt.
  • Erlaubt sind Konditionstrainings im Freien ohne Ball und ohne Körperkontakt, max. 15 Personen inkl. Trainer. Es herrscht vor und nach dem Training Maskenpflicht.
  • Des Weiteren müssen während dem Training zu jederzeit die Vorschriften des BAG und die minimalen Abstände von 1.5m eingehalten werden. Garderoben und Duschen sind geschlossen.
  • Verbindlich ist ebenfalls unser Schutzkonzept.
  • Training in der Halle ist aus unserer Sicht nicht durchführbar und daher vom Club aus nicht gestattet.

Links zu den Medieninformationen von Bund und Kanton BE:

Der Vorstand
(Informationsstand: 7.12.2020)