Information Nr. 26

Nach dem Entscheid des Bundesrats vom 11.12.20, ab Samstag 12. Dezember 2020 zusätzliche landesweit geltende Corona-Massnahmen einzuführen, hat der Regierungsrat die Berner Corona-Massnahmen ab dem 12. Dezember 2020 weitgehend aufgehobenIhr müsst euch aber bewusst sein, dass diese Massnahmen bei Verschlechterung der epidemiologischen Situation relativ kurzfristig wieder ändern können!

Der Bund sagt:

  • Sportaktivitäten in der Freizeit sind nur noch in Gruppen bis höchstens 5 Personen erlaubt. Kontaktsportarten bleiben verboten.
  • Sportliche Aktivitäten (ohne Wettkämpfe) von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind erlaubt. Ebenso Trainings und Wettkämpfe von Angehörigen eines nationalen Kaders sowie Trainings und Matches in den Profiligen, allerdings ohne Publikum.
  • Sportanlagen müssen zwischen 19.00 und 06.00 Uhr, an Sonntagen sowie am 25. und 26. Dezember und am 1. Januar geschlossen bleiben.

Der Kanton Bern sagt:

  • Die über die Bundesverordnung hinausgehenden Massnahmen im Kanton Bern gelten bis zum 22. Januar 2021.
  • Die anderen der bis zum 14. Dezember 2020 befristeten Massnahmen des Kantons Bern werden mit Inkrafttreten der neuen Bundesregelung ab Samstag, 12. Dezember 2020, aufgehoben!
  • Details sind aus der Übersichtstabelle «Übersicht nationale und kantonale Vorgaben für organisierte Sportaktivitäten» ersichtlich!
    > Grössere Ansammlungen vermeiden, Schutzmassnahmen und Hygieneempfehlungen müssen befolgt werden!

Die Gemeinde Muri sagt ergänzend dazu:

  • Alle Sportanlagen der Gemeinde Muri sind ab dem 12.12.20 ab 19.00 Uhr geschlossen, sonntags sowie am 25./26. Dezember und am 1. Januar ganztags!
  • Die Benutzung von Sportinfrastrukturen (Plätze und Hallen) – unter Berücksichtigung der vorgegebenen Covid-Massnahmen – müssen vom FCMG der Gemeinde gemeldet werden.
  • Garderoben und Duschen sind weiterhin geschlossen und stehen nicht zur Verfügung!

Dies bedeutet für den FCMG:

  • Trainings können ab sofort unter Berücksichtigung des FCMG-Schutzkonzepts gemäss dem angepassten Trainingsplan (gültig vom 14.12.20 bis 22. 1.21), aber nur bis spätestens 19.00 Uhr, durchgeführt werden.
  • Es ist den Trainern*in überlassen, ob sie im Dezember 20/Januar 21 trainieren wollen.
  • Trainer*in, die trainieren, melden bis spätestens Dienstagabend 15.12.20 dem Sekretariat per Mail (sekretariat@fcmg.ch), ihre Trainingsorte, -tage und -zeiten während der Periode vom 14.12. bis 22.1.21 (wie es dann weiter geht, wird später kommuniziert). 
  • Für Fussballer nach vollendetem 15. Altersjahr: Trainings ohne Körperkontakt, mit Abstand oder Maske, sind nur in Gruppen von max. 5 Personen gestattet (gilt für Aktive, Senioren 50+ und Junioren A, z.B. in Form von Konditionstraining).
  • Für Kinder und Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag: Trainings mit Körperkontakt sind uneingeschränkt in Gruppen von max 15 Personen (inkl. Trainer*in) möglich (gilt für Junioren B bis F, evtl. Teile der Fussballschule).
  • Wir melden uns wieder, spätestens nach dem 22. Januar 2021.

Bis dahin hoffen wir, dass ihr dennoch einige friedliche Feiertage verbringen, dass ihr, eure Familie, Freunde und Kolleg*innen gesund bleiben und dass ihr neue Energie für 2021 tanken könnt.

Links zu den Medieninformationen von Bund und Kanton BE:

Der Vorstand
(Informationsstand: 14.12.2020)