Information Nr. 36

Amateursport:
Die geltenden Massnahmen gegen das Coronavirus werden stark reduziert und vereinfacht!

Der Bundesrat hat am Mittwoch, 23. Juni 2021 weitere Öffnungsschritte beschlossen, die am Samstag, 26. Juni 2021 in Kraft treten.

Aufgrund der sinkenden Fallzahlen wurden die Massnahmen gegen das Coronavirus stark reduziert und vereinfacht, Der Bundesrat warnt trotz all der Lockerungen vor zu grosser Euphorie: Es sei weiterhin Vorsicht geboten!

Für den Amateursport gelten ab Samstag, 26. Juni 2021 demzufolge folgende Regeln:  

  • Im Aussenbereich kann uneingeschränkt in allen Kategorien Fussball gespielt werden und es besteht keine Masken- und Sitzpflicht sowie Registrierungspflicht mehr (Contact Tracing).

  • In Innenräumen (Gänge, Garderoben, WC-Anlagen und anderen geschlossenen Räumen) gilt, bis auf Weiteres, weiterhin Masken- und Abstandspflicht, weil nicht kontrolliert werden kann, wer schon geimpft oder genesen ist.

  • Restaurant/Clubhaus:
    Im Innenbereich gilt Folgendes…
    > Wie bisher Sitzpflicht während der Konsumation.
    > Der Abstand zwischen den Gruppen muss eingehalten werden.
    > Kontaktdaten müssen weiterhin erhoben werden, es reicht allerdings ein Kontakt pro Gruppe.
    > Maskenpflicht, wenn Gäste nicht am Tisch sitzen.
    Im Aussenbereich gilt Folgendes…
    > Der Abstand zwischen den Gruppen muss trotz der Lockerungen eingehalten werden.

  • Zuschauer:
    > Wenn keine Zertifikats-Zugangsbeschränkung besteht, sind draussen Publikumsanlässe ohne Masken- und Sitzpflicht mit maximal 500 Zuschauer*innen zulässig. Es besteht auch keine Registrierungspflicht mehr.

Wichtigste Öffnungsschritte im Bereich Fussball:

  • Masken- und Abstandspflicht sowie die Kapazitätsbeschränkungen bei sportlichen Aktivitäten sind aufgehoben.
  • Die Beschränkungen für Gruppengrössen ist aufgehoben.
  • Unterscheidung zwischen Profis und Amateurfussballer aufgehoben.
  • Im Aussenbereich ist das Führen von Präsenzlisten aufgehoben (Contact Tracing).
  • Maskenpflicht im Freien ist aufgehoben.
  • Restaurant/Clubhaus:
    Im Aussenbereich gilt
    > Beschränkung der Grösse der Gästegruppen und Sitzpflicht bei Konsumation ist aufgehoben.
    > Draussen müssen keine Kontaktdaten mehr erhoben werden.
    > Draussen gilt keine Maskenpflicht mehr.

Da sich unsere 1. Mannschaft für den 1/4-Final des Berner Cup qualifiziert hat, wurden die weiteren Cupspiel-Termine wie folgt festgelegt:
1. Sa 26.6.2021: 1/4 Final mit Qualifikation Schweizer Cup:
16.00 Uhr FC Grünstern a (3. Liga) – FCMG (2. Liga Regional) – Gemeindesportplatz Ipsach
2. Mi 30.6.2021: 1/2 Final mit Qualifikation Schweizer Cup
3. Sa 3.7.2021: Final Berner Cup
Die 1. Mannschaft bedankt sich für eure Unterstützung!
Mehr Details über den weiteren Verlauf der Cupspiele findet ihr auf der Homepage des Fussballverbandes Region Bern FVBJ.

Für Teams des FCMG gilt bis auf Weiteres ab Samstag, 26. Juni 2021 für den Trainings- und Spielbetrieb in allen Kategorien Folgendes:

INFORMATION

  • Schutzmassnahmen: Es gelten die im angepassten Covid-19-FCMG-Schutzkonzept (Beilage) beschriebenen Schutzmassnahmen (Anpassungen und wichtige Hinweise sind ROT markiert). Das Schutzkonzept ist auch auf der Startseite unsere Webseite (Rubrik SHORT-LINKS) aufgeschaltet. 
  • Information Eltern/gesetzliche Vertreter: Wir bitten die Juniorentrainer*in die Eltern/gesetzlichen Vertreter über die neuen, gültigen Schutzmassnahmen im Training und bei Spielen zu informieren.

INNENRÄUME, GARDEROBEN UND DUSCHEN

  • Für alle Beteiligten: In Innenräumen (Gänge, Garderoben, WC-Anlagen und anderen geschlossenen Räumen) gilt, bis auf Weiteres, weiterhin Masken- und Abstandspflicht, weil nicht kontrolliert werden kann, wer schon geimpft oder genesen ist.

ORGANISATION DES SPIELBETRIEBES AUF DEN AUSSENPLÄTZEN

  • Im Aussenbereich kann uneingeschränkt in allen Kategorien Fussball gespielt werden.
  • Es müssen auch keine Präsenzlisten mehr geführt werden (Contact Tracing).

ZUSCHAUER AUF DEN SPORTANLAGEN

  • Wenn keine Zertifikats-Zugangsbeschränkung besteht, sind draussen und ohne Sitzpflicht Publikumsanlässe bis maximal 500 Zuschauer*innen zulässig.
  • Keine Kontaktdaten-Erfassung notwendig.

Weitere wichtige Dokumente/Infos (Links):

Diese Regelungen treten am Samstag, 26. Juni 2021 in Kraft und gelten bis auf Weiteres.
Der Vorstand
(Informationsstand: 25.6.2021)