Information Nr. 37

Der Bundesrat weitet Zertifikatspflicht aus!
Der Bundesrat hat am Mittwoch 8. September 2021 entschieden, dass wegen der angespannten Lage in den Spitälern im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht gilt.

Diese Massnahme tritt am Montag, 13. September 2021 und ist bis am 24. Januar 2022 befristet (kann aufgrund der Lage auch früher aufgehoben werden). 

Die Ausdehnung der Zertifikatspflicht hat für den FCMG folgende Auswirkungen:

  • Wir empfehlen allen Personen ab 16 Jahren jederzeit das Covid-Zertifikat (elektronisch und/oder auf Papier) sowie einen Ausweis stets auf sich zu tragen.
  • Bei Sportaktivitäten in den Aussenbereichen besteht keine Zertifikatspflicht.
  • Bei Hallentrainings ist für den Zutritt von Kader aus weniger als 30 Personen (einschliesslich Trainer und Eltern/Betreuer) kein Zertifikat erforderlich; bei mehr als 30 Personen gilt Zertifikatspflicht! 
  • In den Hallen besteht bei Turnieren und Spielen eine Zertifikatspflicht für alle Personen ab 16 Jahren, die die Halle betreten (Spieler, Trainer, Begleitpersonen, Zuschauer, Schiedsrichter, Organisatoren usw.). Eine entsprechende Eingangskontrolle ist erforderlich (mittels App „Covid Certificate Check“ + Ausweis). Für Zuschauer  gilt weiterhin eine Maskenpflicht.
  • In Innenräumen (Gänge, Garderoben, WC-Anlagen und andere geschlossenen Räume) gilt, weiterhin Masken- und Abstandspflicht, weil nicht kontrolliert werden kann, wer schon geimpft oder genesen ist.
  • Der Zutritt zum Clubhaus ist ebenfalls nur unter Vorweisung des Covid-Zertifikats und eines Ausweises möglich. Für den Aussenbereich ist kein Zertifikat nötig.

Für Teams des FCMG gilt bis auf Weiteres ab Montag, 13. September 2021 bis Montag, 24. Januar 2022  für den Trainings- und Spielbetrieb in allen Kategorien Folgendes:

INFORMATION

  • Schutzmassnahmen: Es gelten die im angepassten Covid-19-FCMG-Schutzkonzept beschriebenen Schutzmassnahmen (Anpassungen und wichtige Hinweise sind ROT markiert). Das Schutzkonzept ist auch auf der Startseite dieser Webseite (Rubrik SHORT-LINKS) aufgeschaltet. 
  • Information Eltern/gesetzliche Vertreter: Die Juniorentrainer*innen informieren Eltern/gesetzliche Vertreter über die neuen, gültigen Schutzmassnahmen im Training und bei Spielen.

INNENRÄUME, GARDEROBEN UND DUSCHEN

  • Für alle Beteiligten: In Innenräumen (Gänge, Garderoben, WC-Anlagen und andere geschlossenen Räume) gilt weiterhin Masken- und Abstandspflicht, weil nicht kontrolliert werden kann, wer schon geimpft oder genesen ist.
  • Die Garderoben stehen den E- und F-Junioren bis Ende Oktober weiterhin nicht zur Verfügung.

ORGANISATION DES SPIELBETRIEBES AUF DEN AUSSENPLÄTZEN UND HALLEN

  •  Im Aussenbereich kann uneingeschränkt in allen Kategorien Fussball gespielt werden. Es müssen auch keine Präsenzlisten mehr geführt werden (Contact Tracing).
  • Bei sportlichen Aktivitäten in Hallen wird der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für beständige Gruppen von maximal 30 Personen, die in abgetrennten Räumlichkeiten regelmässig zusammen trainieren.
  • Spiele in Hallen (z.B. bei Turnieren) werden ausnahmslos auf Personen mit einem COVID-Zertifikat beschränkt. Jede Person, die die Halle betreten möchte, muss eine gültiges COVID Zertifikat vorweisen können. Dies gilt für alle Personen ab 16 Jahren (Spieler, Trainer, Begleitpersonen, Zuschauer, Schiedsrichter, Organisatoren usw.).

ZUSCHAUER AUF DEN SPORTANLAGEN UND HALLEN

  • Wenn keine Zertifikats-Zugangsbeschränkung besteht (Hallen), sind auf der Sportanlage Füllerich Publikumsanlässe ohne Masken- und Sitzpflicht mit maximal 500 Zuschauer*innen zulässig. Es besteht auch keine Registrierungspflicht.
  • In der Sporthalle Moos sind insgesamt 250 Zuschauer erlaubt. Es besteht eine Zertifikatspflicht. Von der Zertifikatspflicht ausgenommen sind Zuschauerinnen und Zuschauer von Trainings in Sporthallen unter 30 Personen (Zuschauer mitgezählt), bei denen sich die teilnehmenden Personen alle kennen. Es besteht aber eine Maskentragpflicht.
    Gegebenenfalls (z.B. am Weihnachtsturnier der Junioren) muss am Eingang der Sporthalle mit Hilfe der App „Covid Certificate Check“ Zertifikatskontrollen durchführen und darf nur Personen ab 16 Jahren mit einem gültigen Zertifikat in die Halle lassen. Die Kantone können Kontrollen durchführen, um die Einhaltung des Schutzkonzeptes zu gewährleisten.

Weitere wichtige Dokumente/Infos (Links):

Diese Regelungen treten am Montag, 13. September 2021 in Kraft und gelten bis Montag, 24. Januar 2022.
Der Vorstand
(Informationsstand: 11.9.2021)